Kreta. Villa mit Aussicht
Träumen auch Sie von einem herrlichen Grundstück oder einer prachtvollen Villa mit einer fantastischen Aussicht? Von einer neuen Lebensqualität? Von milden Wintern und Sommern mit strahlend blauem Himmel und glasklarem Meer? Jetzt ist ein mehr als günstiger Zeitpunkt, in eine Immobilie auf Kreta zu investieren! Die Preise steigen kontinuierlich und die Insel hat ausreichend Platz. Die Bauvorschriften verhindern einen ungehemmten Ausverkauf von Land, sodass kein Wertverlust beim Wiederverkauf entsteht. Davon abgesehen, werden Sie die Insel, wenn Sie sie einmal kennen gelernt haben, vielleicht gar nicht mehr verlassen wollen! Jedes Fleckchen Erde hier auf Kreta ist einzigartig: Ob in Küstennähe, in den Bergen oder im Grünen mitten unter Oliven- oder Orangenbäumen, die Landschaft und die Aussicht sind immer atemberaubend, was jeder Immobilie ihr eigenes und besonderes Flair verleiht.

Sehr reizvoll ist es auch, ein altes urkretisches Haus originalgetreu wiederherzurichten. Jedes dieser Häuser hat einen besonderen Charme und seine eigene Geschichte. Oftmals hat man den Eindruck, als sei die Zeit stehen geblieben und als seien die Bewohner nur mal eben beim Bakaliko (Tante-Emma-Laden) an der Ecke, um eine Kleinigkeit einzukaufen. Ausgediente Weinfässer, vergilbte schwarz-weiß Fotografien von den Groß– und Urgroßeltern, altes Geschirr, Mobiliar, Webstühle, etc. lassen die Welt der einstigen Hausherren wieder aufleben.
Steht Ihr Entschluss, sich ein Haus oder ein Stück Land auf Kreta zuzulegen, bereits fest, dann sollten Sie das noch in diesem Jahr tun, da die Nebenkosten für den Immobilienerwerb im nächsten Jahr steigen werden.
Der Kauf eines Objektes ist für EU-Bürger an sich nicht schwierig, doch sollte unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden, da es viele Schritte gibt, die beim Immobilienerwerb zu beachten sind. Es kommen immer wieder Fälle vor, wo auf eigene Faust gekauft wird und dann Probleme auftauchen, wie wenn z. B. das Papier der Forstbehörde nicht vorliegt, das außerhalb der Bebauungszone jedoch Bedingung zur Erteilung der Baugenehmigung ist. Bei dem Kauf eines fertigen Hauses sollte man sich die Bauspezifikationen genau ansehen und evtl. einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen. Beim Selberbauen ist die Wahl der Firma, die mit der Ausführung Ihres Bauprojektes beauftragt werden soll, entscheidend. Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, dass vor Unterzeichung des Bauvertrages die gewünschten Materialien im Detail festgelegt werden. Mit einem seriösen Baupartner, der Ihre Ideen qualitativ umsetzt und Ihre Kreativität unterstützt, kann ein Bauprojekt sehr viel Freude machen. Dabei liefern kleinere Firmen in der Regel einen persönlicheren und besseren Service.

 
     
  Grundstückserwerb in Griechenland. Der erste Schritt zu Ihrer Traumimmobilie  
 

Faszinierende Panoramen, bezaubernde Düfte, Sonne satt und das Meer im Blick; fehlende Infrastruktur, schwierige Besitztitel und Grenzverläufe, Nutzungsrechte, Baustandards und Termine - wer in Griechenland Immobilienbesitzer werden möchte, gerät schnell in ein Spannungsfeld. Denn griechische Gastfreundschaft und Hilfsbereitschaft erweist sich nicht immer als sachlich und die Kommunikation in einer fremden Sprache ist schwer. Der offizielle behördliche Weg, begleitet von Ingenieuren, Anwälten und einem Notar ist ebenso wichtig wie Beratung durch professionelle Makler mit Erfahrung vor Ort und den nötigen sozialen Kontakten.

 
 

Tatsächlich muss jeder, der in Griechenland ein Immobilienobjekt erwerben will (ob Grieche oder Ausländer), zwei Wege gehen: er muss die Fakten erheben, juristisch prüfen und werten lassen und mit Hilfe eines Architekten die Bebaubarkeit erörtern. Darüber hinaus muß er die künftige Nachbarschaft im Auge haben.

Der erste Weg

Zunächst muß die Entscheidung für ein Grundstück innerhalb oder außerhalb der Gemeindegrenzen getroffen werden. Innerhalb kann nahezu auf jedem Fleckchen gebaut werden, das entsprechend öffentlich zugänglich ist; hier entscheidet z.B. die Entfernung zur Dorfkirche (nicht mehr als 250 Meter im Radius). Wer in diesem Umkreis „seine“ Parzelle gefunden hat, muss neben den Besitzverhältnissen prüfen, ob ein öffentlich nutzbarer Gemeindeweg zu diesem Grundstück hinführt und ob dieser Weg in einer ausreichenden Länge an die Parzelle grenzt. Die rechtlichen Verhältnisse weichen dabei – oft auch entscheidend – vom Augenschein und/oder von den Zusicherungen der Nachbarn ab. Dann gilt es Rechte Dritter zu definieren bzw. auszuschließen.

 
       
 

Liegt das gewünschte Grundstück außerhalb der Gemeindegrenzen „ektos ton orion tou oikismou“, bleibt die Frage zu beantworten, ob das Objekt noch in der „Zone“ oder ganz außerhalb der Bebauungsgrenzen liegt. In der „Zone“ genügen z. B. – das ist aber von Gegend zu Gegend verschieden! – 2000 qm Land damit 200 qm Geschossflächen zzgl. 50 qm Garage genehmigt werden. Ganz außerhalb müssen es mindestens 4000 qm Land sein damit ein Bau genehmigt werden kann – und diese Regelungen stehen zur Reform an, können also verändert werden. In Attika gelten auf jeden Fall andere Regelungen.

 
       
 

Der zweite Weg

Der zweite Weg, der hierzu parallel beschritten werden sollte, geht über die Nachbarschaft und einen guten Berater oder Makler. Denn der Vermessungsplan ist eine Sache. Er dient zwar als Grundlage für alle offiziellen Berechnungen und den notariellen Vertrag, das heißt aber noch nicht, dass im Streitfall darauf wirklich Verlass ist. Immerhin entsteht ein solcher Vermessungsplan nach den persönlichen Angaben des Verkäufers. Wer die unübersichtliche Bodenmorphologie Griechenlands und die Mentalität eines solchen Handels kennt, wird einsehen, dass nicht jeder Verkäufer wirklich präzise Angaben über Grenzverläufe machen kann.

 
       
 

Meist beziehen sich die Angaben auf geschätzte Mindestgrößen – manchmal durch Steinwürfe markiert – denn natürlich möchte auch ein Verkäufer nicht in Streit mit den Nachbarn geraten. Dann wird viel Farbe verwendet, um entsprechende Markierungen an den Grenzen zu schaffen: hauptsächlich an Felsnasen, Steinen und Baumstämmen. Wer klug ist markiert sein „Revier“ mit Stangen aus Baustahl, die in übersichtlichem Abstand als eine Art Zaun aufgestellt werden und den Gebietsanspruch dokumentieren. Wenn sich dann ein halbes Jahr lang niemand beschwert, dann kann der Käufer relativ sicher sein, auch künftig in Ruhe gelassen zu werden.
 

 
  Mani - Entdecken Sie das griechische San Gimignano  
 

Auf dem mittleren der drei Finger der Peloponneshalbinsel im Süden Griechenlands liegt Mani, eine Gegend, die aufgrund ihrer Unentdecktheit sowohl als Urlaubsziel zu empfehlen ist, die aber auch als Traumort für ein zweites Zuhause eine Entdeckung wert ist. Viele der fast 800 mittelalterlichen Türme, die die Landschaft von Mani prägen, warten nur darauf, aus ihrem Märchenschlaf zu neuem Leben erweckt zu werden. mehr...

 
       

Ratgeber

Immobilienkauf in Griechenland
Jedem, der sich bereits einmal mit dem Immobilienerwerb in Deutschland befasst hat, kommt die Tatsache zugute, dass das griechische Sachenrecht, genau wie viele Bereiche des griechischen Zivilrechts, viele Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Recht aufweist. Neben den vielen Entsprechungen, wie z. B. der Notwendigkeit der notariellen Beurkundung beim Immobilienkaufvertrag, gibt es eine Reihe von Unterschieden und Eigenheiten, die es zu berücksichtigen gilt. So besteht im Gegenteil zum deutschen Recht das Konzept des gutgläubigen Käufers nicht. Wenn der Kaufvertrag nichtig ist, z. B. wenn Belastungen oder Rechte Dritter bestehen, kann der gutgläubige Käufer nicht Eigentümer werden.

Der Vertrag
Wie in Deutschland ist auch in Griechenland die Schriftform für den Immobilienerwerb gesetzlich vorgeschrieben. Der Kaufvertrag als auch die Übertragung des Eigentums werden in dieselbe Unterlage aufgenommen und vom örtlichen Notar beurkundet. Zur Freude der Anwaltschaft hat der griechische Gesetzgeber als weiteres Formerfordernis die Pflicht der Vertragsparteien, sich vor dem Notar anwaltlich vertreten zu lassen, zu geltendem Recht gemacht. Diese anwaltliche Vertretung ersetzt jedoch nicht das persönliche Erscheinen und Unterzeichnen des Vertrags.
Gerade für nicht-griechische Käufer oder Verkäufer ist es von Interesse, dass die Beurkundung auch von einem griechischen Konsulat oder griechischen Botschaft vorgenommen werden kann, sofern wenigstens eine der Vertragsparteien ihren Wohnsitz im Einzugsbereich des Konsulats hat. In diesem Fall entfällt auch der Anwaltszwang, was theoretisch zu einer Reduzierung der mit dem Kaufprozess verbundenen Kosten führt. In der Praxis wird zwischen Käufer und Verkäufer zu klären sein, ob diese eher ungewöhnliche Vorgehensweise für beide Parteien akzeptierbar ist.

Der Kaufpreis und das Finanzamt
Der Preis der zu veräußernden Immobilie wird natürlich zwischen den Vertragsparteien frei vereinbart. Der vereinbarte Kaufpreis gilt in der Regel jedoch nicht für das Finanzamt zur Festsetzung der Grunderwerbssteuer.
Die Grunderwerbssteuer wird wie folgt festgesetzt: Das griechische Ministerium der Finanzen veröffentlicht alle zwei oder drei Jahre die so genannten „objektiven Immobilienwerte“, die mit dem Mietspiegel in Deutschland vergleichbar wären. Der objektive Wert der Immobilie wird anhand von Kriterien wie Ort, Beschaffenheit, Größe, die Nähe zur Küste in Urlaubsgebieten usw. ermittelt. Dieser Wert stellt das Minimum des Kaufpreises, wonach Grund- und andere Steuern ermittelt werden, dar – auch wenn der tatsächliche Kaufpreis niedriger sein sollte (was in der Regel nur in Ausnahmefällen zutrifft).
Hat man z. B. gut verhandelt und bei einem objektiven Immobilienwert von 275.000 Euro einen Kaufpreis in Höhe von nur 200.000 Euro vereinbart, wird das Finanzamt trotzdem den höheren objektiven Wert von 275.000 Euro als Steuerbemessungsgrundlage heranziehen. Sollte der Kaufpreis dagegen höher als der objektive Wert ausfallen – und dies ist der Regelfall – wird die Grunderwerbssteuer nach dem tatsächlichen Kaufpreis berechnet. In der griechischen Praxis wird aber in diesen Fällen im Vertrag meistens der objektive Wert als Kaufpreis genannt. Dies ist zwar nicht legal in der engsten Auslegung der anzuwendenden Gesetze, führt aber zu einer erheblichen Minderung sowohl der Steuerbelastung als auch der Notar- und Anwaltsgebühren. Diese Vorgehensweise wird herrscht in Griechenland vor und wird in der Praxis von den Finanzämtern geduldet.

Grunderwerbssteuer
Der Grunderwerbssteuersatz beträgt für die ersten 15.000 Euro des Kaufpreises 7% bzw. 9%, je nachdem, ob in der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, eine Feuerwache vorhanden ist oder nicht. Für den überschießenden Betrag beträgt die Grunderwerbssteuer 9% bzw. 11%. Für den Erwerb z. B. unserer Ferienimmobilie von 200.000 Euro mit ihrem objektiven Wert von 275.000 Euro (wir haben den Luxus unserer eigenen Feuerwache!) würde dies eine Grundsteuerschuld von 29.950 Euro bedeuten.


Immobilienangebote und Informationen zum Erwerb einer Immobilie in Griechenland erhalten Sie von:


Boulougaris Construction Company
Efranoros Str. 18, 11635 Pangrati, Griechenland
Tel./Fax: +30 210 7013 403
Email:
boulougaris@ath.forthnet.gr
www.boulougaris.com

Daskas Real Estate
25th March Sq, 22300 Leonidion, Griechenland
Tel.: +30 6944 626 749
Fax: + 30 2757 029 101
Email:
grigoris@ntaskas.gr
www.ntaskas.gr

Deutsch-Hellenische Wirtschaftsvereinigung
Gothaer Allee 2, 50969 Köln, Deutschland
Tel.: +49 221 93655
Fax: + 49 221 93749
Email:
dhwv@aol.com
www.dhwv.de

Kesyp Immobilien
El.
Venizelou 44, 34100 Chalkida, Griechenland
Tel.: +30 22210 74080
Email:
belogmar@otenet.gr
www.kesyp.gr

Immobilienvermittlung Barbara Schnell
Hugo-Post Str. 52, 91301 Forchheim, Deutschland
Tel.:+49 (0) 9191 320148
Email:
tentacion66@web.de
www.peloponnes-immobilien.weblico.de

 
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