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Kreta. Villa mit Aussicht
Träumen
auch Sie von einem herrlichen Grundstück oder einer prachtvollen Villa
mit einer fantastischen Aussicht? Von einer neuen Lebensqualität? Von
milden Wintern und Sommern mit strahlend blauem Himmel und glasklarem
Meer? Jetzt ist ein mehr als günstiger Zeitpunkt, in eine Immobilie auf
Kreta zu investieren! Die Preise steigen kontinuierlich und die Insel
hat ausreichend Platz. Die Bauvorschriften verhindern einen ungehemmten
Ausverkauf von Land, sodass kein Wertverlust beim Wiederverkauf entsteht.
Davon abgesehen, werden Sie die Insel, wenn Sie sie einmal kennen
gelernt haben, vielleicht gar nicht mehr verlassen wollen! Jedes
Fleckchen Erde hier auf Kreta ist einzigartig: Ob in Küstennähe, in den
Bergen oder im Grünen mitten unter Oliven- oder Orangenbäumen, die
Landschaft und die Aussicht sind immer atemberaubend, was jeder
Immobilie ihr eigenes und besonderes Flair verleiht.

Sehr reizvoll ist es auch, ein altes urkretisches Haus originalgetreu
wiederherzurichten. Jedes dieser Häuser hat einen besonderen Charme und
seine eigene Geschichte. Oftmals hat man den Eindruck, als sei die Zeit
stehen geblieben und als seien die Bewohner nur mal eben beim Bakaliko (Tante-Emma-Laden)
an der Ecke, um eine Kleinigkeit einzukaufen. Ausgediente Weinfässer,
vergilbte schwarz-weiß Fotografien von den Groß– und Urgroßeltern, altes
Geschirr, Mobiliar, Webstühle, etc. lassen die Welt der einstigen
Hausherren wieder aufleben.
Steht Ihr Entschluss, sich ein Haus oder ein Stück Land auf Kreta
zuzulegen, bereits fest, dann sollten Sie das noch in diesem Jahr tun,
da die Nebenkosten für den Immobilienerwerb im nächsten Jahr steigen
werden.
Der Kauf eines Objektes ist für EU-Bürger an sich nicht schwierig, doch
sollte unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden, da es
viele Schritte gibt, die beim Immobilienerwerb zu beachten sind. Es
kommen immer wieder Fälle vor, wo auf eigene Faust gekauft wird und dann
Probleme auftauchen, wie wenn z. B. das Papier der Forstbehörde nicht
vorliegt, das außerhalb der Bebauungszone jedoch Bedingung zur Erteilung
der Baugenehmigung ist. Bei dem Kauf eines fertigen Hauses sollte man
sich die Bauspezifikationen genau ansehen und evtl. einen unabhängigen
Gutachter hinzuziehen. Beim Selberbauen ist die Wahl der Firma, die mit
der Ausführung Ihres Bauprojektes beauftragt werden soll, entscheidend.
Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, dass vor Unterzeichung des
Bauvertrages die gewünschten Materialien im Detail festgelegt werden.
Mit einem seriösen Baupartner, der Ihre Ideen qualitativ umsetzt und
Ihre Kreativität unterstützt, kann ein Bauprojekt sehr viel Freude
machen. Dabei liefern kleinere Firmen in der Regel einen persönlicheren
und besseren Service.
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Grundstückserwerb in Griechenland. Der erste Schritt zu Ihrer
Traumimmobilie |
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Faszinierende Panoramen, bezaubernde Düfte, Sonne satt und das Meer im
Blick; fehlende Infrastruktur, schwierige Besitztitel und Grenzverläufe,
Nutzungsrechte, Baustandards und Termine - wer in Griechenland
Immobilienbesitzer werden möchte, gerät schnell in ein Spannungsfeld.
Denn griechische Gastfreundschaft und Hilfsbereitschaft erweist sich
nicht immer als sachlich und die Kommunikation in einer fremden Sprache
ist schwer. Der offizielle behördliche Weg, begleitet von Ingenieuren,
Anwälten und einem Notar ist ebenso wichtig wie Beratung durch
professionelle Makler mit Erfahrung vor Ort und den nötigen sozialen
Kontakten.
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Tatsächlich muss jeder, der in Griechenland ein Immobilienobjekt
erwerben will (ob Grieche oder Ausländer), zwei Wege gehen: er muss die
Fakten erheben, juristisch prüfen und werten lassen und mit Hilfe eines
Architekten die Bebaubarkeit erörtern. Darüber hinaus muß er die
künftige Nachbarschaft im Auge haben.
Der erste
Weg
Zunächst
muß die Entscheidung für ein Grundstück innerhalb oder außerhalb der
Gemeindegrenzen getroffen werden. Innerhalb kann nahezu auf jedem
Fleckchen gebaut werden, das entsprechend öffentlich zugänglich ist;
hier entscheidet z.B. die Entfernung zur Dorfkirche (nicht mehr als 250
Meter im Radius). Wer in diesem Umkreis „seine“ Parzelle gefunden hat,
muss neben den Besitzverhältnissen prüfen, ob ein öffentlich nutzbarer
Gemeindeweg zu diesem Grundstück hinführt und ob dieser Weg in einer
ausreichenden Länge an die Parzelle grenzt. Die rechtlichen Verhältnisse
weichen dabei – oft auch entscheidend – vom Augenschein und/oder von den
Zusicherungen der Nachbarn ab. Dann gilt es Rechte Dritter zu definieren
bzw. auszuschließen. |
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Liegt das
gewünschte Grundstück außerhalb der Gemeindegrenzen „ektos ton orion tou
oikismou“, bleibt die Frage zu beantworten, ob das Objekt noch in der
„Zone“ oder ganz außerhalb der Bebauungsgrenzen liegt. In der „Zone“
genügen z. B. – das ist aber von Gegend zu Gegend verschieden! – 2000 qm
Land damit 200 qm Geschossflächen zzgl. 50 qm Garage genehmigt werden.
Ganz außerhalb müssen es mindestens 4000 qm Land sein damit ein Bau
genehmigt werden kann – und diese Regelungen stehen zur Reform an,
können also verändert werden. In Attika gelten auf jeden Fall andere
Regelungen. |
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Der
zweite Weg
Der
zweite Weg, der hierzu parallel beschritten werden sollte, geht über die
Nachbarschaft und einen guten Berater oder Makler. Denn der
Vermessungsplan ist eine Sache. Er dient zwar als Grundlage für alle
offiziellen Berechnungen und den notariellen Vertrag, das heißt aber
noch nicht, dass im Streitfall darauf wirklich Verlass ist. Immerhin
entsteht ein solcher Vermessungsplan nach den persönlichen Angaben des
Verkäufers. Wer die unübersichtliche Bodenmorphologie Griechenlands und
die Mentalität eines solchen Handels kennt, wird einsehen, dass nicht
jeder Verkäufer wirklich präzise Angaben über Grenzverläufe machen kann. |
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Meist
beziehen sich die Angaben auf geschätzte Mindestgrößen – manchmal durch
Steinwürfe markiert – denn natürlich möchte auch ein Verkäufer nicht in
Streit mit den Nachbarn geraten. Dann wird viel Farbe verwendet, um
entsprechende Markierungen an den Grenzen zu schaffen: hauptsächlich an
Felsnasen, Steinen und Baumstämmen. Wer klug ist markiert sein „Revier“
mit Stangen aus Baustahl, die in übersichtlichem Abstand als eine Art
Zaun aufgestellt werden und den Gebietsanspruch dokumentieren. Wenn sich
dann ein halbes Jahr lang niemand beschwert, dann kann der Käufer
relativ sicher sein, auch künftig in Ruhe gelassen zu werden.
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Mani -
Entdecken Sie das griechische San Gimignano |
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Auf
dem mittleren der drei Finger der Peloponneshalbinsel im Süden
Griechenlands liegt Mani, eine Gegend, die aufgrund ihrer Unentdecktheit
sowohl als Urlaubsziel zu empfehlen ist, die aber auch als Traumort für
ein zweites Zuhause eine Entdeckung wert ist. Viele der fast 800
mittelalterlichen Türme, die die Landschaft von Mani prägen, warten nur
darauf, aus ihrem Märchenschlaf zu neuem Leben erweckt zu werden.
mehr... |
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| Ratgeber
Immobilienkauf in Griechenland
Jedem, der sich bereits einmal mit dem Immobilienerwerb in
Deutschland befasst hat, kommt die Tatsache zugute, dass das
griechische Sachenrecht, genau wie viele Bereiche des
griechischen Zivilrechts, viele Gemeinsamkeiten mit dem
deutschen Recht aufweist. Neben den vielen Entsprechungen,
wie z. B. der Notwendigkeit der notariellen Beurkundung beim
Immobilienkaufvertrag, gibt es eine Reihe von Unterschieden
und Eigenheiten, die es zu berücksichtigen gilt. So besteht
im Gegenteil zum deutschen Recht das Konzept des
gutgläubigen Käufers nicht. Wenn der Kaufvertrag nichtig ist,
z. B. wenn Belastungen oder Rechte Dritter bestehen, kann
der gutgläubige Käufer nicht Eigentümer werden.
Der Vertrag
Wie in Deutschland ist auch in Griechenland die Schriftform
für den Immobilienerwerb gesetzlich vorgeschrieben. Der
Kaufvertrag als auch die Übertragung des Eigentums werden in
dieselbe Unterlage aufgenommen und vom örtlichen Notar
beurkundet. Zur Freude der Anwaltschaft hat der griechische
Gesetzgeber als weiteres Formerfordernis die Pflicht der
Vertragsparteien, sich vor dem Notar anwaltlich vertreten zu
lassen, zu geltendem Recht gemacht. Diese anwaltliche
Vertretung ersetzt jedoch nicht das persönliche Erscheinen
und Unterzeichnen des Vertrags.
Gerade für nicht-griechische Käufer oder Verkäufer ist es
von Interesse, dass die Beurkundung auch von einem
griechischen Konsulat oder griechischen Botschaft
vorgenommen werden kann, sofern wenigstens eine der
Vertragsparteien ihren Wohnsitz im Einzugsbereich des
Konsulats hat. In diesem Fall entfällt auch der Anwaltszwang,
was theoretisch zu einer Reduzierung der mit dem Kaufprozess
verbundenen Kosten führt. In der Praxis wird zwischen Käufer
und Verkäufer zu klären sein, ob diese eher ungewöhnliche
Vorgehensweise für beide Parteien akzeptierbar ist.
Der Kaufpreis und das Finanzamt
Der Preis der zu veräußernden Immobilie wird natürlich
zwischen den Vertragsparteien frei vereinbart. Der
vereinbarte Kaufpreis gilt in der Regel jedoch nicht für das
Finanzamt zur Festsetzung der Grunderwerbssteuer.
Die Grunderwerbssteuer wird wie folgt festgesetzt: Das
griechische Ministerium der Finanzen veröffentlicht alle
zwei oder drei Jahre die so genannten „objektiven
Immobilienwerte“, die mit dem Mietspiegel in Deutschland
vergleichbar wären. Der objektive Wert der Immobilie wird
anhand von Kriterien wie Ort, Beschaffenheit, Größe, die
Nähe zur Küste in Urlaubsgebieten usw. ermittelt. Dieser
Wert stellt das Minimum des Kaufpreises, wonach Grund- und
andere Steuern ermittelt werden, dar – auch wenn der
tatsächliche Kaufpreis niedriger sein sollte (was in der
Regel nur in Ausnahmefällen zutrifft).
Hat man z. B. gut verhandelt und bei einem objektiven
Immobilienwert von 275.000 Euro einen Kaufpreis in Höhe von
nur 200.000 Euro vereinbart, wird das Finanzamt trotzdem den
höheren objektiven Wert von 275.000 Euro als
Steuerbemessungsgrundlage heranziehen. Sollte der Kaufpreis
dagegen höher als der objektive Wert ausfallen – und dies
ist der Regelfall – wird die Grunderwerbssteuer nach dem
tatsächlichen Kaufpreis berechnet. In der griechischen
Praxis wird aber in diesen Fällen im Vertrag meistens der
objektive Wert als Kaufpreis genannt. Dies ist zwar nicht
legal in der engsten Auslegung der anzuwendenden Gesetze,
führt aber zu einer erheblichen Minderung sowohl der
Steuerbelastung als auch der Notar- und Anwaltsgebühren.
Diese Vorgehensweise wird herrscht in Griechenland vor und
wird in der Praxis von den Finanzämtern geduldet.
Grunderwerbssteuer
Der Grunderwerbssteuersatz beträgt für die ersten 15.000
Euro des Kaufpreises 7% bzw. 9%, je nachdem, ob in der
Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, eine
Feuerwache vorhanden ist oder nicht. Für den überschießenden
Betrag beträgt die Grunderwerbssteuer 9% bzw. 11%. Für den
Erwerb z. B. unserer Ferienimmobilie von 200.000 Euro mit
ihrem objektiven Wert von 275.000 Euro (wir haben den Luxus
unserer eigenen Feuerwache!) würde dies eine
Grundsteuerschuld von 29.950 Euro bedeuten.
Immobilienangebote und Informationen zum
Erwerb einer Immobilie in Griechenland erhalten Sie von:
Boulougaris
Construction Company
Efranoros
Str. 18, 11635 Pangrati,
Griechenland
Tel./Fax: +30 210 7013 403
Email:
boulougaris@ath.forthnet.gr
www.boulougaris.com
Daskas Real Estate
25th March Sq, 22300 Leonidion,
Griechenland
Tel.: +30 6944 626 749
Fax: + 30 2757 029 101
Email:
grigoris@ntaskas.gr
www.ntaskas.gr
Deutsch-Hellenische
Wirtschaftsvereinigung
Gothaer
Allee 2, 50969 Köln, Deutschland
Tel.: +49 221 93655
Fax: + 49 221 93749
Email:
dhwv@aol.com
www.dhwv.de
Kesyp
Immobilien
El.
Venizelou 44, 34100 Chalkida, Griechenland
Tel.: +30 22210 74080
Email:
belogmar@otenet.gr
www.kesyp.gr
Immobilienvermittlung Barbara Schnell
Hugo-Post Str. 52, 91301 Forchheim, Deutschland
Tel.:+49 (0) 9191 320148
Email:
tentacion66@web.de
www.peloponnes-immobilien.weblico.de
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